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Lumag HB-8N Vertikal Benzin Hydraulik Holzspalter

Hersteller: Lumag
Art.Nr.: HB-8N
GTIN/EAN: 4047424007747
  • - vertikal Hydraulikspalter mit 4-Takt-Benzinmotor zum Spalten von Kurzholz
  • - Stabile verwindungssteife Stahlkonstruktion
  • - Bedienerfreundliche Zweihandschaltung
  • - Handschutz und flexibler Holzhaltevorrichtung
  • - serienmäßige Fahrvorrichtung
  • - Versand erfolgt per Spedition
UVP* 1.190,00 EUR 890,00 EUR Sie sparen 25% / 300,00 EUR
*unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers
inkl. 19 % MwSt. Versandkostenfrei
Lieferzeit: 2-5 Werktage | Lieferung erfolgt per Spedition

  • Produktmerkmale
  • Technische Daten
  • Herstellerinformationen
  • Hinweise Verpackungsgesetz
Produktmerkmale
LUMAG besitzt langjährige Erfahrung bei der Entwicklung von Holzspaltern. Sämtliche unserer Spalter sind durchdacht und praxiserprobt.
Egal um welche Spaltkraft es sich handelt, wir haben die richtige Maschine.
Varianten mit Elektromotor (Kraftstrom oder Lichtstrom) und/oder Zapfwellenantrieb. Sie kaufen sich einen Holzspalter um sich die Arbeit zu erleichtern. Daher ist es wichtig, ein für Sie passenden und kein unterdimensionierten Spalter zu kaufen.
Technische Daten
Motor:4-Takt Benzin Motor LC G200F
Motorleistung:4,1 kW
Hubraum:196 ccm
Motordrehzahl:3600 1/min
Kraftstoff:Benzin bleifrei
Tankvolumen:3,6 l
Öltank-Inhalt / Motoröl:0,6 l / SAE10W-30 oder 10W-40
Spaltkraft:8 t
Spaltgutdurchmesser:80 – 350 mm
Spaltlänge:250 – 550 mm
Hydraulikölmenge:max. 4,0 l (HLP46)
Hydraulikdruck:28,0 MPa
Arbeitsgeschwindigkeit:5,2 cm/s
Rücklaufgeschwindigkeit:15 cm/s
Abmessungen (L/B/H):Spaltkeil angehoben 1120 x 840 x 1510 mm
Gewicht (netto / brutto):121 / 129 kg
Verpackungsmaß (LxBxH):690 x 640 x 1220 mm
Herstellerinformationen
LUMAG GmbH
Rudolf-Diesel-Straße 1a
84375 Kirchdorf am Inn
Deutschland

E-Mail: info@lumag-maschinen.de
Hinweise Verpackungsgesetz

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

  1. Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
  2. Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
  3. Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
  4. Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
  5. Mehrwegverpackungen.

Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.

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Seit über 25 Jahren sind wir Fachhändler für Maschinen und
Werkzeuge. Bei uns werden Sie auf Wunsch immer
persönlich beraten. Rufen Sie einfach an!

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